Verordnung zur AVIONAUT Werbeaktion mit Beteiligung von Geburtshelferinnen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Veranstalter der Kampagne ist die Ł. Karwala Kommanditgesellschaft mit Sitz in ul. Szarlejka, Łukaszewicza 172, 42-130 Wręczyca Wielka (Polen), eingetragen in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Bezirksgericht in Częstochowa, 17. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000609014, Umsatzsteuernummer: 5742059942, Arbeitgeberkennnummer: 36400382900000

  1. Diese Verordnung definiert die Regeln der Werbekampagne der Marke Avionaut (im Besitz des Veranstalters) unter Beteiligung von Geburtshelferinnen (im Folgenden: „Kampagne“ genannt)
  2. Die Kampagne besteht darin, eine Zusammenarbeit des Veranstalters mit Geburtshelferinnen aufzubauen, die sich dazu verpflichten, eine Meinung zu dem Autositz PixelPRO Avionaut auszuarbeiten, der ihnen vom Veranstalter im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird.
  3. Vor der Teilnahme an der Aktion ist jeder Teilnehmer verpflichtet, diese Bestimmungen zu lesen und deren Inhalt zu akzeptieren.
  4. Die Kampagne läuft von 6.02.2023 bis 3.07.2023

    § 2 Teilnahme
  1. Die Teilnahme an der Werbekampagne ist für Personen möglich, die den Beruf der Geburtshelferin ausüben und in Polen oder Deutschland leben und arbeiten. Die Teilnahme am Projekt ist nach positiver Prüfung der beruflichen Qualifikation der Geburtshelferinnen möglich. Zu diesem Zweck ist eine an der Teilnahme an der Aktion interessierte Geburtshelferin (Hebamme) dazu verpflichtet, dem Veranstalter eine Kopie des Dokuments zuzusenden, das die Berechtigung zur Ausübung und/oder Beschäftigung im Beruf der Geburtshelferin bestätigt.
  2. Die Anzahl der Geburtshelferinnen, die an der Aktion teilnehmen können, ist begrenzt. Der Veranstalter wählt die für die Teilnahme, an der Aktion qualifizierten Geburtshelferinnen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und der Reihenfolge der Bewerbungen aus.
  3. Der Organisator wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Zustellungsdatum des Antrags Kontakt zu Personen aufnehmen, die an einer Teilnahme am Projekt interessiert sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nur auf ausgewählte Bewerbungen zu antworten.
  4. Bei Geburtshelferinnen aus Deutschland, die für die Teilnahme an der Aktion qualifiziert sind, ist zusätzlich die Zusendung einer Wohnsitzbescheinigung erforderlich.
  5. Mit den für die Teilnahme an der Kampagne qualifizierten Geburtshelferinnen wird ein Kooperationsvertrag unterzeichnet.

§ 3 Kooperationsformen

  1. Die Zusammenarbeit ist in zwei Varianten möglich.
  2. Die 50% Zahlungsvariante besteht darin, dass die Geburtshelferin 50% Rabatt auf den Pixel PRO Autositz in Schwarz, Pink, Grau oder Navy (zur Auswahl) erhält. Der Veranstalter gewährt der Geburtshelferin einen 50% Rabatt auf den von der Hebamme gewählten Autositz und stellt über den ermäßigten Preis eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus. Nach Bezahlung der Rechnung durch die Geburtshelferin wird der Kindersitz per Kurier durch den Veranstalter an die angegebene Adresse versandt. Der Sitz kann für professionelle Zwecke verwendet werden, d.h. z.B. zur Durchführung von Elterntrainings, zu Demonstrationszwecken etc. Die Geburtshelferin ist dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erhalts des Autositzes eine Bewertung des erhaltenen Pixel PRO-Autositzes, über das vom Organisator der Kampagne erstellte Formular zu senden und ein mindestens 500- Zeichen langes Gutachten über den Autositz zu erstellen.
  3. Die Variante der Tauschkooperation besteht darin, dass die Geburtshelferin kostenlos einen PixelPRO-Sitz in Schwarz, Pink, Grau oder Navy (optional) erhält. Der ausgewählte Autositz wird vom Veranstalter per Kurier an die von der Geburtshelferin angegebene Adresse versandt. Der Sitz kann für berufliche Zwecke genutzt werden, d.h. für Schulungen für Eltern, zu Demonstrationszwecken usw. Die Geburtshelferin ist dazu verpflichtet, eine Begutachtung und Stellungnahme gem. Abs. 2 wie o.g., vorzulegen und zusätzlich:
    • ihr eigenes Foto auf weißem Hintergrund mit oder ohne Pixel Pro-Kindersitz an den Veranstalter zusenden
    • einen Artikel zum Thema des Avionaut-Autositzes im Zusammenhang mit geburtshilflichem Wissen vorzubereiten und es and den Veranstalter zuzusenden.

      § 4 Rechtliche Bedingungen der Kampagne

1. Die Geburtshelferin räumt dem Veranstalter eine nicht-exklusive und unentgeltliche Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung ein, die eingereichten Meinungen, Fotografien und Artikel (im Folgenden „Werke“ genannt) gemäß § 3 zeitlich und räumlich unbeschränkt weiter zu nutzen, alle Felder, die zum Zeitpunkt der Übermittlung des Werk-Vorgangs bekannt waren, einschließlich:

  • Fixierung mit allen bekannten Techniken auf allen bekannten Datenträgern, wozu insbesondere die Fixierung mit analogen, digitalen und optischen Techniken gehört,
  • Verwertung im Internet, auf Webseiten, in Social Media Kanälen, über Telefon- oder Satellitenverbindungen, drahtgebunden oder drahtlos, digitale oder analoge Techniken,

• öffentliche Darstellung auf solche Weise, dass jeder an einem von ihm gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit darauf zugreifen kann, einschließlich auf Produktverpackungen, Werbe- und Marketingmaterialien.

  1. Die Zusendung eines Fotos ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung des auf dem Foto festgehaltenen Bildes der Geburtshelferin durch den Veranstalter im Rahmen von Marketingaktivitäten der Marke Avionaut, bezüglich des Autositzes Pixel Pro in dem Umfang, der sich aus der Durchführung der Kampagne ergibt.
  2. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, abgeleitete Urheberrechte an den Werken auszuüben.
  3. Die Geburtshelferin hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Gewährung einer Lizenz und die Ausübung abgeleiteter Urheberrechte an den Werken.
  4. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Werk weiterzuverbreiten oder es urheberrechtlich zu nutzen.
  5. Geburtshelferinnen dürfen nur Gutachten und Artikel ihrer eigenen Urheberschaft versenden und erklären hiermit, dass ihnen die Urheberrechte an diesen Bearbeitungsunterlagen zustehen.
  6. Es ist untersagt, Werke (einschließlich Fotografien) zu versenden, die Rechte oder Güter Dritter verletzen können, insbesondere Urheberrechte- oder Bildrechte oder das Recht auf Privatsphäre. Die im Rahmen der Kampagne gesendeten Werke müssen in ihrer Originalform bleiben und dürfen nicht von anderen Bearbeitungen abweichen und dürfen keine anderen Werke beinhalten, die Drittpersonen zustehen. Es ist untersagt, im Rahmen der Kampagne bereits verbreitete oder gegen Gesetze, Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstoßende, insbesondere fremdenfeindliche, rassistische, pornografische, beleidigende oder vulgäre Inhalte zu versenden.
  7. Die an der Werbekampagne teilnehmenden Geburtshelferinnen stimmen der Verwendung ihres Vor- und Nachnamens durch den Veranstalter im Rahmen von Marketingaktivitäten der Marke Avionaut bezüglich des Autositzes Pixel Pro in dem sich aus der Durchführung der Aktion ergebenden Umfangs zu.

    §5 Datenschutz der Teilnehmer der Kampagne 1. Personenbezogene Daten, der an der Aktion teilnehmenden Personen (Vor- und Nachname des Teilnehmers, Wohnanschrift, Daten zur Berufsausübung/Beschäftigung, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) werden zum Zweck der Organisation und Durchführung der Aktion, Versand des Autositzes und zum Zwecke der Abrechnung der Autositze oder gewährten Rabatte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum

freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung, „DSGVO“) verarbeitet.

1. 2. Der Administrator der personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Kampagne ist die Ł. Karwala Kommanditgesellschaft mit Sitz in Szarlejka Łukaszewicza Strasse 172, Postleitzahl 42-130 Wręczyca Wielka (Polen), eingetragen in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters durch das Bezirksgericht in Częstochowa, XVII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000609014, Umsatzsteuernummer: 5742059942, Arbeitgeberkennnummer: 36400382900000. Der Administrator kann wie folgt kontaktiert werden: Telefon: +48 607 656 770, E-Mail: e.goryl@karwala.com, per Post an die Adresse: ul. Łukaszewicza 172, Szarlejka; 42- 130 Wręczyca Wielka

3. Personenbezogene Daten, der Kampagnenteilnehmer, werden für Zwecke im Zusammenhang mit der Durchführung der Kampagne und zum Zweck der Prüfung möglicher Beschwerden und Ansprüche verarbeitet.

4. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, es besteht keine gesetzliche Pflicht zu deren Bereitstellung. Die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten wird dazu führen, dass eine direkte Teilnahme an der Werbeaktion nicht möglich sein wird.

5. Der Wettbewerbsteilnehmer hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren, zu löschen, die Verarbeitung einzuschränken und der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen;

6. Weitere Informationen zum Schutz, zur Verarbeitung und zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie unter diesem Link: https://avionaut.com/pl/privacy-policy

§6 Reklamationen

1. Die Teilnehmer der Kampagne haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Veranstaltung, die die Einreichung der Reklamation rechtfertigt, Beschwerden bezüglich der Kampagne beim Veranstalter einzureichen.

2. Reklamationen werden unter Aufsicht einer Kommission geprüft, die aus 3 vom Veranstalter ernannten Personen besteht. Es wird empfohlen, Beschwerden schriftlich einzureichen und den Vor- und Nachnamen, die genaue Adresse, Datum und Ort des Ereignisses, auf das sich die Reklamation bezieht, sowie eine detaillierte Beschreibung und Begründung der Reklamation als auch den Inhalt der Anfrage anzugeben.

3. Die Prüfung der Reklamation dauert 14 Kalendertage ab Eingangsdatum. Bei der Prüfung einer Reklamation wendet sich der Veranstalter den Bestimmungen der hiermit genannten Verordnung zu. Der Teilnehmer wird schriftlich über die Entscheidung des Veranstalters, an die in der Reklamation angegebenen Adresse informiert.

4. Unabhängig vom Recht auf Inanspruchnahme des Reklamationsverfahrens hat der Teilnehmer das Recht, Ansprüche vor einem ordentlichen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde geltend zu machen.

§7 Schlussbestimmungen

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Kampagne früher zu beenden oder die Teilnahmebedingungen an der Aktion zu ändern.

Die aktuelle Version des Aktionsreglements und weitere Informationen finden Sie auf der Website midwife-program.avionaut.com, die Version ist auch im Firmensitz des Veranstalters zur Einsicht verfügbar. Die Teilnehmer können alle Informationen über die Kampagne erhal- ten, indem sie den Veranstalter unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: marke- ting@avionaut.com.

Szarlejka, am 6.02.2023